Semesterticketförderungen/Klimaticketförderung

StudentInnen an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule bekommen einen Bonus für das Semesterticket in Höhe von EUR 75,00 pro Semester, wenn sie ihren Hauptwohnsitz nicht an Studienort verlegen. 

Ab dem Wintersemester 2021/22 kommt aufgrund der Einführung des Klimatickets eine weitere "Mobilitätsförderung", nämlich die Förderung von 10 % des Jahrespreises des Klimatickets hinzu.

Für die Gemeinde Sandl ist es wichtig, dass, wenn möglich, alle StudentInnen Ihren Hauptwohnsitz während der Studienzeit in Sandl belassen und möchte sie dabei unterstützen, jederzeit in die Heimatgemeinde pendeln zu können. Für Sandl ist es wichtig, dass die Kontakte/Vernetzungen auch in Bezug auf Vereine bestehen bleiben.


Förderrichtlinien /Förderkriterien

  • Förderberechtigt sind Student*innen, die ihren Hauptwohnsitz während ihrer Studienzeit in der Gemeinde Sandl belassen. Der Hauptwohnsitz muss für die Dauer der Gültigkeit des Semestertickets/des Klimatickets in Sandl aufrecht sein. 
  • Die Förderhöhe für das Semesterticket beträgt EUR 75,00 pro Semester. Für das Klimaticket wird eine Förderung in der Höhe von 10 % der entstandenen Kosten jährlich (max. EUR 75,00 pro Semester) gewährt. 
  • Art des Studiums/Art der Universität: Anerkannt werden alle öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen mit Studienstandort in Österreich.
  • Art des Tickets: Personalisierte Dauertickets in Form von Semestertickets bzw. Tickets für den öffentlichen Verkehr (Klimaticket), die am Studienort bzw. zum Studienort verwendet werden.
  • Förderdauer: Die Förderung kann längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (inklusive Studiensemester, in das der 27. Geburtstag fällt) bezogen werden. 
  • Förderzeitraum: Das Förderansuchen für das Semesterticket ist im laufenden Semester zu stellen. Das Förderansuchen für das Klimaticket ist für jene Semester zu stellen, für die das Klimaticket gültig ist. Bereits absolvierte/abgelaufene Semester werden nicht rückwirkend gefördert! 
  • Nachweise: Dem Förderungsansuchen sind die Inskriptionsbestätigung sowie eine Kopie des personalisierten Semestertickets bzw. Kopie des personalisierten Tickets für den öffentlichen Verkehr (Klimaticket) samt Rechnung beizufügen.


Über die Förderauszahlung entscheidet der Gemeindevorstand.

Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

Wird das Studium oder der Hauptwohnsitz während des laufenden Semesters aufgegeben, ist die Förderung für das jeweilige Semester zur Gänze zurückzuzahlen.

Für die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 

Das Förderansuchen ist samt Beilagen beim Gemeindeamt Sandl persönlich oder per E-Mail einzubringen. 


Diese Richtlinien wurden in der Gemeinderatssitzung vom 31. März 2022 beschlossen und gelten bis auf Widerruf.

 

Zuständig

Förderungen