Bürgerfragestunde für Besucher von öffentlichen Gemeinderatssitzungen

Alle Gemeindebürger haben das Recht, vor Beginn der Gemeinderatsitzung schriftlich, unter Angabe von Name und Adresse und an welches Gemeinderatsmitglied die Frage gerichtet ist, Anfragen zu stellen. 

Die Bürgerfragestunde beginnt jeweils vor Beginn der Tagesordnung und dauert längstens 30 Minuten.

Die Frage ist nicht zu beantworten, wenn eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht entgegensteht.

Der Verlauf der Bürgerfragestunde ist zu protokollieren. Dabei sind zumindest die Daten des Fragenden, der Adressat der Frage, die Fragen(n) selbst sowie der wesentliche Inhalt der Antwort zu protokollieren. das entsprechende Protokoll kann während der Amtsstunden im Gemeindeamt eingesehen werden.

Sollte eine Beantwortung während der Fragestunde aus zeitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, so muss die Beantwortung bis spätestens 14 Tage nach dem Datum der Fragestunde an den Fragesteller erfolgen.


Eintragungsliste_Bürgerfragestunde.pdf herunterladen (0.14 MB)

RichtlinienBuergerfragestunde-16122021-Kundmachung-sign.pdf herunterladen (1.29 MB)

Zuständig