Straßen- und Verkehrsangelegenheiten

Bauten und sonstige Anlagen, wie lebende Zäune, Hecken, Park- und Lagerplätze, Teiche, Sand- und Schottergruben, an öffentlichen Straßen, innerhalb eines Bereichs von acht Metern neben dem Straßenrand dürfen nur mit Zustimmung der Straßenverwaltung errichtet werden. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn dadurch die gefahrlose Benützbarkeit der Straße nicht beeinträchtigt wird. Wird die Zustimmung nicht oder nicht binnen einer Frist von sechs Wochen ab schriftlicher Antragstellung erteilt, entscheidet über die Zulässigkeit die Behörde mit Bescheid, wobei in diesem Verfahren der Straßenverwaltung Parteistellung zukommt.

Selbiges gilt auch für Landesstraßen
Nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/strassenverwaltung.htm.


Zuständig

Formulare