Wahlen

Zahlreiche Informationen zum Thema Wahlen bieten die Seiten des Bundesministeriums für Inneres.

 http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_wahlen/


 Wie und wo beantragt man eine Wahlkarte? 

Die Ausstellung einer Wahlkarte ist bei jener Gemeinde zu beantragen, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Die Antragstellung kann mündlich, zB anlässlich einer Vorsprache bei der Gemeinde oder schriftlich (formloses Schreiben oder per E-Mail (gemeinde@sandl.ooe.v.at) erfolgen oder

ONLINE unter https://www.wahlkartenantrag.at/?gkzCCD=40616.

Bei der mündlichen Antragstellung ist die Identität durch einen Lichtbildausweis nachzuweisen, bei der schriftlichen Beantragung ist jede andere geeignete Weise des Identitätsnachweises zulässig. Die Zustellung der Wahlkarte durch die Post erfolgt ausschließlich mittels Zustellnachweis (per Einschreiben). In Krankenanstalten kann die Antragstellung über die Verwaltung des jeweiligen Krankenhauses erfolgen.

Bei Wahlberechtigten im Ausland ist jedoch zusätzlich zu beachten, dass es hier sehr oft ausgesprochen lange Postwege gibt. Es ist zu bedenken, dass der Postweg (auch der Rückweg!) zeitmäßig zu Lasten des Antragstellers geht, da die Wahlkarte spätestens am Wahltag in den Händen des Antragstellers sein und spätestens am 8. Tag nach dem Wahltag bei der zuständigen Landeswahlbehörde einlangen muss. Es empfiehlt sich daher, speziell in Ländern mit erfahrungsgemäß langen Postwegen, bereits ca. drei bis vier Wochen vor dem Wahltag den Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte zu stellen, um sicher zu gehen dass die Fristen nicht versäumt werden.



Zuständig