Eingetragene Vereine in der Gemeinde Sandl
Änderungen können selbst mit Login durchgeführt werden, oder Sie melden uns die Änderung (gemeinde@sandl.ooe.gv.at).
Vereinsbildung:
Vereinsziele dürfen nicht gesetzwidrig sein. Gründer (Proponenten) sind in der Regel mehrere Personen.
Schriftliche Anzeige über die beabsichtigte Vereinsbildung an die Sicherheitsdirektion = Bezirkshauptmannschaft Freistadt unter Vorlage der Statuten (3-fach).
Inhalt der Statuten:
- Name
- Sitz
- Zweck
- Tätigkeit
- Organe
- Mitgliedschaft
- Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Beschlussfassung
- Vertretung
- Vereinsstreitigkeiten
- Auflösung
- Vermögensverwertung
- der Vereinsname muss Verwechslungen aussließen und kennzeichnen
Vereinswesen