Meldeangelegenheiten, Meldewesen

Meldegesetz 1991 idgF.

Anmeldung

Ummeldung

Abmeldung

Eine Haushaltsbestätigung beinhaltet alle im selben Haushalt lebenden Personen und wird meist zur Vorlage bei einer Behörde benötigt.


Meldebestätigung

Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), eine Meldebestätigung über die aufrechte Anmeldung oder aufrechten Anmeldungen beantragen.

 Verfahrensablauf:

Den formlosen Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung können Sie persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde stellen.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) online anzufordern, wenn Sie über eine Bürgerkarte (bürgerkartentaugliche Chipkarte oder Mobiltelefon mit Handy-Signatur), eine Online-Zahlungsmöglichkeit (z.B. Kreditkarte, Online-Banking) und eine Benutzerberechtigung bei einem elektronischen Zustellservice verfügen.

Eine Meldebestätigung online kann die Antragstellerin/der Antragsteller nur für sich selbst anfordern.

Falls Sie einen Antrag auf Meldebestätigungen über vergangene Wohnsitze (Meldedarstellung) stellen, benötigen Sie einen begründeten schriftlichen Antrag.

 Erforderliche Unterlagen: Amtlicher Lichtbildausweis

 Rechtsgrundlagen:


Meldeauskunft:

Um jemanden ausfindig zu machen, können Sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz dieser Person beantragen. Auskünfte über Geburtsdaten können nur Personen beantragen, die einen Exekutionstitel gegen die Gesuchte/den Gesuchten vorweisen können.


Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunftssperre zu stellen. Hierfür muss ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht werden. Infrage kommen beispielsweise Menschen, die begründete Sorge vor Racheakten geltend machen können oder Fälle von Inkognitoadoptionen. Bei Bestehen einer Auskunftssperre wird keine Meldeauskunft erteilt.

Voraussetzungen

Die Gesuchte/der Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen. Folgende Daten von der gesuchten Person sind mindestens erforderlich:

  • Vor- und Familienname/Nachname
  • Ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder frühere Adresse)

Kosten

  • Antragsgebühr: € 14,30
    Die Antragsgebühr entfällt bei mündlicher Antragstellung.
  • Bundesverwaltungsabgabe:
    Für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10
    Für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR): € 3,--

Zuständig

Formulare