Hundeabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt50,00 € Jahresbetrag

Zuständig

Registrierung Heimtierdatenbank

Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Für alle in Österreich gehaltenen Hunde besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde, die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verfügung gestellt wird.

Grundsätzlich existieren mehrere Möglichkeiten, um einen Hund in der Heimtierdatenbank zu melden.
Unter anderem kann auch die Gemeinde Sandl die Registrierung in der Heimtierdatenbank (kostenlos) vornehmen.

Die Kennzeichnung mittels Microchip stellt sicher, dass ein Hund eindeutig mit einem weltweit einmaligen Nummerncode identifiziert werden kann. Dies ist notwendig, um entlaufene Hunde schnell auf die rechtmäßigen BesitzerInnen, ohne langen Aufenthalt in einem Tierheim, zurückführen zu können. Außerdem kann diese Kennzeichnungsform in Fällen von ausgesetzten, zurückgelassenen oder gestohlenen Hunden sehr hilfreich sein.

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierschutz/faqhundchip.html

Hundeabgabe

Die Hundeabgabe ist für jeden Hund im vollen Jahresbetrag zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn die Haltereigenschaft nicht das ganze Haushaltsjahr über besteht. Die Hundeabgabe wird einmal jährlich vorgeschrieben.

Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies am Gemeindeamt innerhalb einer Woche zu melden.
Diese Meldung hat zu beinhalten:

  • Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin, Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes, Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat.
  • ein erforderlicher Sachkundenachweis (6 Std. Theoriekurs)
  • der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von € 725.000,-- besteht oder dass ein Versicherungsschutz in dieser Höhe auf Grund einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben ist. Auch Änderungen oder ein Wechsel bei der Hundehaftpflichtversicherung sind der Gemeinde bekannt zu geben. 

Die gemeldeten Daten werden im oberösterreichischen Hunderegister gesammelt.

Im Zuge der Anmeldung wird auch die Amtliche Hundemarke ausgegeben. Der Halter hat dafür zu sorgen, dass diese an öffentlichen Orten am Halsband oder am Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird. Bei der Beendigung der Hundehaltung ist die Hundemarke der Gemeinde zurückzugeben.

Für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbs notwendig sind beträgt die Hundeabgabe EUR 20,- gem. § 11 (2) Hundehaltegesetz 2002


Hundemarke

Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke am Gemeindeamt. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (wo sich der Hund außerhalb des Hauses befindet). Kosten: € 4,00. Diese hat eine unbegrenzte Gültigkeit, lediglich bei Unlesbarkeit der Prägung oder Verlust der Hundemarke ist eine neue Marke zu beantragen.


Hundegassi-Säcke

Kostenlose "Gassi-Sackerl" sind bei der Kreuzung Gasthaus Fleischbauer und GW Rindlberg (Sandl 28) sowie bei der Pizzeria (Melis Lounge Restaurant)/Hallenbad Sandl (Straße: Graben 2) erhältlich.


Leinen- und Maulkorbpflicht

Gilt auf Kinderspielplätzen, in Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergären, Schulen, Horte), in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Veranstaltungen. Nicht auffällige Hunde sind im Ortsgebiet entweder an der Leine oder mit Maulkorb zu führen.


Hundehaltung

Oö. Hundehaltegesetz

Meldepflichten rund um die Hundehaltung

Hundeabgabeordnung der Gemeinde Sandl

Hundeanmeldung[1].pdf herunterladen (0.37 MB)

Hundeabmeldung[1].pdf herunterladen (0.33 MB)


Hundehaltegesetz und Hundeabgabe