Tourismusabgabe, Ortstaxe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,40 € pro Person und Nächtigung

Zuständig

Das Land erhebt auf die Nächtigung in einer Gästeunterkunft eine Abgabe (Ortstaxe). Dabei ist die Abgabenschuld mit der letzten Nächtigung fällig und an die Unterkunftgeberin bzw. den Unterkunftgeber zu entrichten.

Die Unterkunftgeberin bzw. der Unterkunftgeber ist verpflichtet, die Ortstaxe einzuheben und hierüber Aufzeichnung zu führen. Die eingehobenen Abgaben sind monatlich bis zu Letzten des auf die Einhebung folgenden Monats an den Tourismusverband Mühlviertler Alm zu entrichten.

Von der Ortstaxe sind befreit:

  • Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden;
  • Personen, die aus Anlass der Erfüllung ihrer Schulpflicht oder der Absolvierung einer allgemein bildenden höheren oder berufsbildenden Schule, eine Lehre oder einer Hochschule oder aus Anlass der Ableistung des Wehr - oder Zivildienstes nächtigen;
  • Personen, die als Teilnehmer an Veranstaltungen der öffentlichen Jugendbetreuung oder vom Kinder- und Jugendverbänden sowie Jugendzentren im Gebiet der Gemeinde in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen;
  • Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen;
  • Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen.

Nähere Informationen im OÖ. Tourismusgesetz 2018


Abfallgebühr

Zusätzlich zur Ortstaxe hebt die Gemeinde Sandl für private und gewerbliche Pensionen, Zimmervermietungen je Nächtigung und Person € 0,30 ein.