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Das Land erhebt auf die Nächtigung in einer Gästeunterkunft eine Abgabe (Ortstaxe). Dabei ist die Abgabenschuld mit der letzten Nächtigung fällig und an die Unterkunftgeberin bzw. den Unterkunftgeber zu entrichten.
Die Unterkunftgeberin bzw. der Unterkunftgeber ist verpflichtet, die Ortstaxe einzuheben und hierüber Aufzeichnung zu führen. Die eingehobenen Abgaben sind monatlich bis zu Letzten des auf die Einhebung folgenden Monats an den Tourismusverband Mühlviertler Alm zu entrichten.
Von der Ortstaxe sind befreit:
Nähere Informationen im OÖ. Tourismusgesetz 2018
Zusätzlich zur Ortstaxe hebt die Gemeinde Sandl für private und gewerbliche Pensionen, Zimmervermietungen je Nächtigung und Person € 0,30 ein.