OÖ Kinderbetreuungsbonus

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Oberösterreich.
  • Kein Besuch einer kostenlosen Betreuungseinrichtung.
  • Ab dem 37. Lebensmonat eines Kindes (= 3. Geburtstag).
  • Auf EU-Bürger beschränkt.

Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft - Familienreferat zu richten.

 

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten